EU-DSGVO


überprüfen Sie Ihr Konzept zur Datensicherheit!

Passen Sie Ihr Konzept für die Datensicherheit rechtzeitig auf die kommende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Ein wichtiger Schritt dazu ist es, die bestehenden Datenschutz-Kontrollen zu prüfen.

Sicherheit der Datenverarbeitung gewährleisten

Ein zentraler Punkt im Datenschutz ist – und bleibt auch mit der DSGVO die Aufgabe, für die notwendige Datensicherheit zu sorgen.

Was sagt die DSGVO zur Datensicherheit?

Bereits ein Blick auf Artikel 30 (Security of Processing) der kommenden DSGVO zeigt eine Liste von IT-Sicherheitsverfahren, die für den Datenschutz von Bedeutung sind. Zu nennen sind hier

Pseudonymisierung personenbezogener Daten,
Verschlüsselung personenbezogener Daten,
Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und Verarbeitungssysteme,
Fehlertoleranz und Widerstandsfähigkeit gegenüber Störungen,
die Fähigkeit zur Wiederherstellung der Daten und Systeme in der erforderlichen Zeit und
ein regelmäßiger Prozess zur Überprüfung der ergriffenen Datensicherheits-Maßnahmen
technische und organisatorische Maßnahmen

Gerade im Bereich der Pseudonymisierung, Integrität, Fehlertoleranz und Widerstandsfähigkeit sowie bei der Wiederherstellung der Daten und Systeme gibt es in vielen Unternehmen spürbare Lücken.

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